Start Baby Ein ehrenvolles Amt mit persönlicher Note

Ein ehrenvolles Amt mit persönlicher Note

Pat*innen begleiten Mädchen und Jungen bis zum Erwachsenwerden

Die Taufe eines Kindes ist ein Akt von religiöser Bedeutung, der meistens im Kreis der Familie und engsten Freunde stattfindet. Das feierliche Ereignis bildet auch den Auftakt einer oder mehrerer Patenschaften. Ein*e Taufpat*in übernimmt in diesem Zuge ein offizielles und kirchlich beurkundetes Ehrenamt. In Norddeutschland entscheiden sich allerdings immer weniger Eltern dazu, ihre Kinder taufen zu lassen. Doch das heißt nicht, dass die oder der neue Erdenbürger*in auf eine Pantentante oder einen Patenonkel verzichten muss.

Noch bevor ein Täufling das Wort Pate überhaupt aussprechen kann, geschweige denn mit der Bedeutung dieses Begriffs etwas anzufangen weiß, steckt in der Übertragung dieses Amts ein Vertrauensbeweis der Eltern. Schließlich haben sie die oder den Pat*in zu einer weiteren Vertrauensperson und Stütze des Kindes ausgewählt – und das bestenfalls auf Lebenszeit.

Aufgaben, Rechte, Pflichten

Schon zur Taufe steht das eine oder andere auf der To-do-Liste der Pat*innen wie zum Beispiel die Taufkerze zu halten oder einen Taufspruch zu verlesen. Die eigentlichen Aufgaben aber beginnen erst danach: Nach kirchlicher Definition hat man als Pat*in die christliche Erziehung des Kindes zu fördern, die Stationen seines Glaubenslebens zu begleiten, ihm ein*e Ansprechpartner*in zu sein sowie die Eltern moralisch, aber auch in Erziehungsfragen zu unterstützen. „Wir haben unsere beiden Söhne kirchlich taufen lassen. Die Taufpaten stehen der Familie sehr nahe und fühlen sich mit in der Verantwortung, die Kinder auf dem Weg ins Großwerden zu begleiten“, sagt Hauke Kühl (50).

Als Pat*in pflegt man eine dauerhafte Beziehung zu seinem Schützling und übernimmt also die Rolle des Vermittelnden – sowohl von Wissen und Erfahrung als auch zwischen der Eltern- und Kindgeneration. So zumindest sollte es sein. Brit Tümmler (46) ist stolze fünffache Patentante, und die Zahl wäre noch höher, wenn sie nicht schweren Herzens die Reißleine gezogen hätte. Aber dieses Amt sei ihr nun einmal wichtig und dafür müsse man sich auch entsprechend Zeit nehmen. Ihre erste Patenschaft bereue sie auf gewisse Weise sogar: „Ich war zu dem Zeitpunkt 18 Jahre alt und damals wie heute emotional einfach nicht nah genug dran. Meine Vermittlerrolle kann ich ja nur dann ausfüllen, wenn eine echte Vertrauensbasis besteht. In diesem Zusammengang empfinde ich die Nähe zum Alltag meines Patenkindes, aber auch zu dessen Eltern als enorm wichtig“, betont sie. „Zwei meiner Patenkinder wurden erst in einem höheren Alter getauft, nachdem sie diese Entscheidung aktiv mit getroffen haben. Sie sind persönlich mit dieser Bitte auf mich zugekommen, was mir besonders viel bedeutet.“

Die Aufgaben von Patentante und -onkel sind freiwilliger Natur. Aus rechtlicher Sicht gibt es nämlich weder Rechte noch Pflichten. Und obwohl die Annahme, ein*e Pat*in sei im Fall des Todes beider Elternteile automatisch für das Kind verantwortlich, immer noch weit verbreitet ist, trifft dies längst nicht mehr zu. Pat*innen sind in dieser tragischen Situation weder erziehungsberechtigt noch -verpflichtet. An diesem Punkt ermittelt das Jugendamt den geeigneten Vormund. Eltern haben aber die Möglichkeit, testamentarische Weichen zu stellen und Patentante oder -onkel explizit als Vormund vorzusehen. In dieser Funktion darf man das Patenkind zu sich nehmen – ist aber wie gesagt nicht dazu verpflichtet. Wichtig zu wissen: Eheleute dürfen ein gemeinsames Testament, nicht verheiratete Eltern müssen separate Testamente aufsetzen.

Voraussetzungen und Zeiträume

Um das Pat*innenamt aus kirchlicher Sicht offiziell zu übertragen, gelten Regelwerke, die sich je nach Konfession, nach Region und zum Teil auch von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Bei den beiden in Deutschland am stärksten vertretenen Glaubensgemeinschaften ist Folgendes festgelegt:

  • Evangelische Kirche: Die Pat*innen sind
  • einer Kirche der Arbeitsgemeinschaft christlicher Kirchen (ACK) angehörig,
  • getauft und konfirmiert,
  • mindestens 14 Jahre alt.

Katholische Kirche: Die Pat*innen sind

  • katholisch und einer Kirche der ACK angehörig,
  • getauft und haben die erste Kommunion bereits erhalten,
  • mindestens 16 Jahre alt.

Grenzen und Möglichkeiten

Während eine Patenschaft für die katholische Kirche ein Leben lang besteht, endet sie für die evangelische offiziell mit der Konfirmation und somit „Religionsmündigkeit“ des Kindes (nebenbei bemerkt werden aber auch bei Taufen von bereits erwachsenen Menschen Pat*innen bestimmt). Viele Patentanten und -onkel führen dieses Ehrenamt von sich aus auch nach der Konfirmation weiter. So wie auch Brit Tümmler: „Die Konfirmation fällt ja meistens in die Pubertät und somit in genau die Lebensphase, die nicht selten von Konflikten zwischen Eltern und Nachwuchs geprägt ist. In meiner Funktion als Vermittler und Stütze kann und möchte ich mich gerade dann weiterhin aktiv einbringen.“

Kommt es zu einem Konflikt zwischen Familien und Patentante oder -onkel, ist seitens der evangelischen Kirche keine vorzeitige Beendigung der Patenschaft vorgesehen. Die katholische Kirche stellt es den Eltern in dem Fall zumindest frei, die Patenschaft auf eine andere Person zu übertragen.

Während die katholische Kirche jeweils maximal zwei Pat*innen zulässt, setzt die evangelische keine Obergrenze. Jelle Gieger (12) zum Beispiel hat einen Patenonkel und zwei Patentanten, eine davon ohne Konfession. „Durch die Patenschaft fühlt es sich für mich so an, als seien wir mitein­ander verwandt. Ob wir aus einer Familie kommen und ob jemand in der Kirche ist oder nicht, macht für mich keinen Unterschied“, sagt er.

Patenschaft ohne Taufe oder Konfession

Auch ohne konfessionelle Bindung darf ein Patenamt übernommen werden. Im Rahmen einer kirchlichen Taufe wäre dann ein*e zusätzliche*r Pat*in mit Kirchenmitgliedschaft zu benennen. Außerdem können Eltern jederzeit Pat*innen bestimmen – auch ohne eine Taufe. Hier steht zwar der ideelle Wert auf familiärer Ebene im Fokus, doch das beeinträchtigt nicht die Bedeutsamkeit dieses Ehrenamts.

„Ich bin zwar selbst Taufpatin, unser eigenes Kind haben wir allerdings nicht taufen lassen“, sagt Brit Tümmler und erklärt: „Wir haben unsere Tochter gefragt, an wen sie sich wenden würde, wenn sie außer uns eine weitere Vertrauensperson benötigt. Auf diese Weise haben wir gemeinsam eine Wahl getroffen, wen wir zur Patentante und zum -onkel bestimmen möchten.“

Tina Ott

Foto: Kzenon

Tauffest am kleinen Strand

Die Kieler Kirchengemeinden feiern am 13. August ein Tauffest am kleinen Strand. Am Skagerrakufer in Pries-Friedrichsort wird eine Bühne für den stimmungsvollen Gottesdienst stehen. Die Familien machen es sich auf Decken auf der Wiese hinter dem kleinen Strand gemütlich. Um 11 Uhr beginnt der „­offizielle“ Teil. Während des Gottes-dienstes gehen die Familien nacheinander mit ihrem Pastor oder ihrer Pastorin ans Wasser zur Taufe. Bis zu sieben Taufen können gleichzeitig stattfinden. Wer noch wartet, singt mit den Gottesdienstteilnehmern oder freut sich an der Musik von Kantor Christian Steltner aus der Trinitatiskirchengemeinde. Nach einem gemeinsamen Abschluss des Gottesdienstes können die Gäste auf der Wiese picknicken. Jeder bringt das Essen und die Getränke für sich und seine Gäste selbst mit. Anmeldungen für das Tauffest sind in den Kirchengemeinden oder im Internet möglich. www.tauffest-kiel.de

Tina Ott
Autorin Tina Ott ist seit vielen Jahren für die verschiedenen Magazine des Rönne Verlags im Einsatz – und immer wieder begeistert, was für interessanten Menschen man bei Reportagen oder Interviews in unserer Region begegnet.