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Non-binär

R. Jampa Wurst ist non-binär, rappt und hat einen Dr. in Philosophie. They arbeitet seit mehr als 20 Jahren mit Kindern sowohl an Schulen also auch individuell durch Lerncoachings und Motivationstraining bei schulfachlichen Problemen und beim Erlernen von Selbstmotivation und Methodenkompetenz.

Viele denken, es gebe nur zwei Geschlechter: Frau – Mann, schwarz – weiß. Doch die Welt ist divers, unterschiedlich. Männer sind verschieden, Frauen sind verschieden und auch Sexualität ist unterschiedlich. Wie eine Person sich fühlt und wahrnimmt, das Gender (soziale Geschlecht) also, ist noch einmal etwas anderes als zum Beispiel die Sexualität.

Manche möchten es sortieren und sagen, die einen sind „cis“ – mit ihrem Geschlecht einig, die anderen „trans“ – fühlen sich in ihrem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht nicht zu Hause und lassen vielleicht eine geschlechtsangleichende Operation machen. Mit dieser Einteilung ist die Welt „in Ordnung“, d. h. die Unterscheidung Mann – Frau bleibt weiterhin bestehen. Doch die Welt ist eben bunt.

Non-binär heißt für mich, dass ich in dem bei der Geburt zugewiesenen Geschlecht lebe, jedoch nicht in das Rollenbild passe (tiefe Stimme, kurze Haare, und dann rappe ich auch noch): Mann? Die Meinung der Kinder dazu: Wenn ich eine Frau sei, trotzdessen, dann sei ich die „coolste Frau ever“. Aus meiner Erfahrung haben die Kinder und Jugendlichen immer weniger Schwierigkeiten mit non-binären Personen. Auf sozialen Netzwerken aber bekomme ich Drohungen. Die Ablehnung ist für mich nichts Neues, schon als Kind passte ich nicht. Fahrrad mit Stützrädern, Käppi: Ich war „Rennfahrer“. Meine Mutter aber wurde von ihrer jüngeren Schwester angegangen, das Mädchen müsse doch lange Haare, ein Kleid, Rock etc. tragen und könne nicht wie ein Junge herumlaufen. Spaß war das nie. Auf der Beerdigung meiner Mutter hieß es schließlich, man sei mit mir und meiner Familie „weder verwandt noch befreundet.“ Familie ist nun „global chosen family“, egal, welche Sexualität, Gender, Hautfarbe etc. Aber diese Familie unterstützt, liebt und trägt mich. Es wäre schön gewesen, hätte ich diese Liebe schon früher erfahren können; auch die Offenheit, andere Rollenbilder, die Möglichkeit zu sprechen und all die Perspektiven, die das Selbstbestimmungsgesetz 2023 bringen wird, sei es auch nur eine Namensänderung, um eine Grenze gegen jene zu setzen, die mich nie wollten.

Meine Hoffnung ist, dass Kinder und Jugendliche offener sprechen können über ihr Leben, ihre Wünsche, wie sie sich selbst definieren, ohne den Hass und die Ablehnung, die ich erfuhr und nach wie vor gelegentlich erfahre.

Das neue Selbstbestimmungsgesetz 2023

Die Bundesregierung will das veraltete und zum Teil verfassungswidrige Transsexuellengesetz aus dem Jahr 1980 aufheben und durch eine einheitliche und einfache Regelung, mit der Menschen ihren Geschlechtseintrag oder ihre Vornamen ändern können, 2023 ersetzen. Die Reform steht auch im Zusammenhang mit der internationalen Weiterentwicklung des Schutzes aller Menschen vor Diskriminierung. Wichtige Änderungspunkte sind:

Volljährige Menschen sollen durch eine Erklärung gegenüber dem Standesamt die Änderung ihres Geschlechtseintrages sowie ihrer Vornamen vornehmen lassen können.

Für Minderjährige bis 14 Jahre sollen die Sorgeberechtigten die Änderungserklärung gegenüber dem Standesamt abgeben, für Minderjährige ab 14 Jahren ist geplant, dass diese die Erklärung selbst mit Zustimmung der Sorgeberechtigten abgeben können.

Möglichkeiten zur sachkundigen und kostenlosen Beratung sollen gestärkt werden.

Das Offenbaren oder Ausforschen von Personenstandsänderungen transgeschlechtlicher, nichtbinärer oder intergeschlechtlicher Personen gegen deren Willen, kann mit einem Bußgeld verhängt werden.

Nach einer erfolgten Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen soll für eine erneute Änderung eine Sperrfrist von einem Jahr gelten. Damit soll vermieden werden, dass Entscheidungen übereilt getroffen werden.

Der geplante Gesetzesentwurf regelt ausschließlich die Änderung des Geschlechtseintrags und der Vornamen. Die Möglichkeit zusätzlich geschlechtsangleichende körperliche/medizinische Maßnahmen in Erwägung zu ziehen bzw. zu machen wird nicht durch das Selbstbestimmungsgesetz geregelt. In diesem Fall gelten wie bisher fachmedizinische Prüfkriterien.

Jampa Wurst